Datenschutzrichtlinien

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feb Automation GmbH

IHR SPEZIALIST FÜR GEBÄUDEAUTOMATION
Datenschutzrichtlinien für feb Automation GmbH 1. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Wir verarbeiten personenbezogene Daten rechtmässig, fair und transparent. b. Die Datenverarbeitung erfolgt nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke. 2. Arten von gesammelten Daten: a. Kundendaten: Informationen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern. b. Mitarbeiterdaten: Informationen zu unseren Mitarbeitern. c. Lieferantendaten: Informationen zu unseren Lieferanten und Dienstleistern. d. Website-Daten: Informationen von Besuchern unserer Website. 3. Datensicherheit: a. Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl. b. Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung von Sicherheitsmassnahmen. 4. Datenminimierung und Zweckbindung: a. Sammeln nur derjenigen Daten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. b. Nutzung der Daten nur für die festgelegten Zwecke und nicht für andere, nicht autorisierte Zwecke. 5. Informationspflichten: a. Klare und verständliche Informationen für betroffene Personen über die Datenverarbeitung. b. Bereitstellung von Informationen vor der Datenerhebung. 6. Rechte der betroffenen Personen: a. Anerkennung und Respektierung der Rechte der betroffenen Personen, einschliesslich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. b. Bereitstellung von Mechanismen für den einfachen Zugriff auf persönliche Daten. 7. Datenweitergabe: a. Keine Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne angemessene rechtliche Grundlage. b. Klare Vereinbarungen mit Dritten in Bezug auf den Datenschutz. 8. Auftragsverarbeitung: a. Festlegung klarer Verantwortlichkeiten und Vereinbarungen bei der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern. 9. Datenschutzschulungen: a. Schulung von Mitarbeitern, um ein Verständnis für die Bedeutung des Datenschutzes zu fördern. 10. Datenschutzbeauftragter: a. Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn gesetzlich erforderlich. 11. Datenschutz-Folgenabschätzung: a. Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei geplanten Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bergen. 12. Datenschutzverletzungen: a. Umgehende Benachrichtigung der Datenschutzbehörde und der betroffenen Personen im Falle von Datenschutzverletzungen.
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Datenschutzrichtlinien für feb Automation GmbH 1. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Wir verarbeiten personenbezogene Daten rechtmässig, fair und transparent. b. Die Datenverarbeitung erfolgt nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke. 2. Arten von gesammelten Daten: a. Kundendaten: Informationen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern. b. Mitarbeiterdaten: Informationen zu unseren Mitarbeitern. c. Lieferantendaten: Informationen zu unseren Lieferanten und Dienstleistern. d. Website-Daten: Informationen von Besuchern unserer Website. 3. Datensicherheit: a. Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl. b. Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung von Sicherheitsmassnahmen. 4. Datenminimierung und Zweckbindung: a. Sammeln nur derjenigen Daten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. b. Nutzung der Daten nur für die festgelegten Zwecke und nicht für andere, nicht autorisierte Zwecke. 5. Informationspflichten: a. Klare und verständliche Informationen für betroffene Personen über die Datenverarbeitung. b. Bereitstellung von Informationen vor der Datenerhebung. 6. Rechte der betroffenen Personen: a. Anerkennung und Respektierung der Rechte der betroffenen Personen, einschliesslich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. b. Bereitstellung von Mechanismen für den einfachen Zugriff auf persönliche Daten. 7. Datenweitergabe: a. Keine Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne angemessene rechtliche Grundlage. b. Klare Vereinbarungen mit Dritten in Bezug auf den Datenschutz. 8. Auftragsverarbeitung: a. Festlegung klarer Verantwortlichkeiten und Vereinbarungen bei der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern. 9. Datenschutzschulungen: a. Schulung von Mitarbeitern, um ein Verständnis für die Bedeutung des Datenschutzes zu fördern. 10. Datenschutzbeauftragter: a. Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn gesetzlich erforderlich. 11. Datenschutz-Folgenabschätzung: a. Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei geplanten Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bergen. 12. Datenschutzverletzungen: a. Umgehende Benachrichtigung der Datenschutzbehörde und der betroffenen Personen im Falle von Datenschutzverletzungen.