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Datenschutzrichtlinien
Datenschutzrichtlinien für feb Automation GmbH
1. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Wir verarbeiten personenbezogene Daten rechtmässig, fair und
transparent.
b. Die Datenverarbeitung erfolgt nur für festgelegte, eindeutige und
legitime Zwecke.
2. Arten von gesammelten Daten:
a. Kundendaten: Informationen zu unseren Kunden und
Geschäftspartnern.
b. Mitarbeiterdaten: Informationen zu unseren Mitarbeitern.
c. Lieferantendaten: Informationen zu unseren Lieferanten und
Dienstleistern.
d. Website-Daten: Informationen von Besuchern unserer Website.
3. Datensicherheit:
a. Implementierung angemessener technischer und organisatorischer
Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem
Zugriff, Verlust oder Diebstahl.
b. Regelmässige Überprüfung und Aktualisierung von
Sicherheitsmassnahmen.
4. Datenminimierung und Zweckbindung:
a. Sammeln nur derjenigen Daten, die für den jeweiligen Zweck
notwendig sind.
b. Nutzung der Daten nur für die festgelegten Zwecke und nicht für
andere, nicht autorisierte Zwecke.
5. Informationspflichten:
a. Klare und verständliche Informationen für betroffene Personen über
die Datenverarbeitung.
b. Bereitstellung von Informationen vor der Datenerhebung.
6. Rechte der betroffenen Personen:
a. Anerkennung und Respektierung der Rechte der betroffenen
Personen, einschliesslich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und
Löschung ihrer Daten.
b. Bereitstellung von Mechanismen für den einfachen Zugriff auf
persönliche Daten.
7. Datenweitergabe:
a. Keine Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne angemessene
rechtliche Grundlage.
b. Klare Vereinbarungen mit Dritten in Bezug auf den Datenschutz.
8. Auftragsverarbeitung:
a. Festlegung klarer Verantwortlichkeiten und Vereinbarungen bei der
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern.
9. Datenschutzschulungen:
a. Schulung von Mitarbeitern, um ein Verständnis für die Bedeutung des
Datenschutzes zu fördern.
10. Datenschutzbeauftragter:
a. Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn gesetzlich
erforderlich.
11. Datenschutz-Folgenabschätzung:
a. Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei geplanten
Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und
Freiheiten natürlicher Personen bergen.
12. Datenschutzverletzungen:
a. Umgehende Benachrichtigung der Datenschutzbehörde und der
betroffenen Personen im Falle von Datenschutzverletzungen.